Die Polizei antwortet

Auf meine Frage, warum die Polizei verkehrliche Regelungen in einer Pressemeldung falsch dargestellt hat und warum in den Pressemeldungen nicht deutlicher auf gesetzliche Regelungen hingewiesen wird, bekam ich gestern Antwort.

Man kann in einem laufenden Verfahren zu einer Verkehrsstraftat keine Auskünfte erteilen. Und für allgemeine Fragen zu Beschilderungen ist man nicht zuständig.

Mithin meine Fragen nicht beantwortet – ich würde der Formulierung nach sogar behaupten: ganz bewusst. Natürlich habe ich heute morgen noch mal nachgehakt.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

2 Kommentare zu „Die Polizei antwortet

  1. Danach hätten Sie ja nicht einmal die Pressemitteilung so formulieren dürfen, da es schon Hinweise aus dem laufenden Verfahren enthält.

    Naja, der Beamte wollte es sich hier wohl einfach machen.

  2. Na das ist ja mal wieder super. einem wird unterstellt, dass man nen Fehler gemacht hat und man löst das, indem man sagt, man darf dazu nichts sagen. Noch billiger kann man sich da auch nicht raus reden.

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