das Übliche: umgefahrene Radler

10.07.2007 | 10:42 Uhr POL-MI: Lübbecke, Radfahrerin kommt zu Fall
Lübbecke (ots) – Bei einem Verkehrsunfall am Montagnachmittag auf der Osnabrücker Straße wurde eine 20-jährige Radfahrerin aus Espelkamp leicht verletzt. Die junge Frau war gegen 13.30 Uhr mit ihrem Fahrrad auf dem linken von zwei Geh- und Radwegen entlang der B 65 in Richtung Westen unterwegs. Ein 26-jähriger Autofahrer wollte in diesem Moment ein Tankstellengelände verlassen und kollidierte mit der aus seiner Sicht von rechts kommenden Fahrradfahrerin.

Wenn die Radfahrerin an der Stelle wie im Bericht oben beschrieben gefahren ist, dann ist entweder der Bericht falsch, oder die Radfahrerin eine Geisterfahrerin. Denn es gibt keine Straße, bei der korrekt ein links- und ein rechtsseitiger benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist. Wenn rechts einer ist, darf man nicht links fahren. Und es sieht hier nach reichlich Platz auf der rechten Seite aus. Wie dem auch sei, wieder einmal ein Unfall, der ohne Radweg nicht passiert wäre.

10.07.2007 | 10:27 Uhr POL-MI: Minden, Radfahrerin stürzt bei Unfall
Minden (ots) – Eine 56-jährige Radfahrerin ist am Montagabend an der Einmündung der Lahder Straße und dem Schmiedeweg bei einer Kollision mit einem Pkw gestürzt. Sie verletzte sich dadurch leicht. Eine Autofahrerin fuhr kurz vor 19.00 Uhr mit ihrem Fahrzeug auf dem Schmiedeweg in östliche Richtung und wollte an der Einmündung nach rechts abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit der Fahrradfahrerin, welche auf dem Gehweg der Lahder Straße in nördliche Richtung unterwegs war.

Auch diese Radlerin fuhr auf der linken Seite (merkt eigentlich niemand, wie gefährlich Geisterfahren ist?). Ich kenne die Stelle leider nicht, aber es sieht so aus, dass es sich tatsächlich um einen linksseitig benutzungspflichtigen Radweg handeln könnte. Das ändert nichts an der Tatsache, dass es – wie man sieht – saugefährlich ist! Und ich lasse hier keine Meldungen weg, in denen ein Radfahrer auf der Fahrbahn vom fließenden Verkehr umgefahren wurde, ehrlich nicht. Sowas passiert nur im Verhältnis so gut wie gar nicht.

Die Leute verunfallen nur, weil sie stumpf und ohne nachzudenken auf den vermeintlich sicheren Radwegen (oder schlimmer: Gehwegen) unterwegs sind.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

4 Kommentare zu „das Übliche: umgefahrene Radler

  1. “Denn es gibt keine Straße, bei der korrekt ein links- und ein rechtsseitiger benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist. “

    Why not, IYO?

  2. Weil ich immer dachte, dass es ein Rechtsfahrgebot gibt. Außerdem *zwingt* mich das böse blaue Zeichen, den so beschilderten Weg zu benutzen. Wenn nun *beide* Seiten mich per Schild zwingen, sie zu benutzen, welche ist dann die richtige? Ganz ehrlich, was mache ich dann? Was passiert, wenn ich als Geisterradler jemanden schwer verletze und rechts ein Radweg ist? Oder ich schwer verletzt werde? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es so eine Konstruktion nicht gibt und habe hier in der Umgebung auch noch keine gesehen. Ehrlicherweise habe ich jetzt nach 10 Minuten googlen auch keine Stelle gefunden, die das regelt. Hmmm …

    Dass linksseitig gefährlich ist und innerorts nur in Ausnahmefällen vorkommen soll, ist ja sogar festgeschrieben …

  3. Einige Worte zur Gestaltung der Lahder Straße in Minden-Leteln: An dieser Stelle gibt es überhaupt keine Radwege und auch der Fußweg ist für die Radfahrer nicht freigegeben, es gibt lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn.

  4. Oh, straßenbegleitende Radwege die auf beiden Seiten Lollies tragen gibt es bei uns im “schönen Bayernland” gar viele. So spontan aus dem Gedächnis alte Römerstraße in Dachau, Dachauer Straße in Moosach in München etc. pp.

    Seit wann kümmert sich die Verwaltung denn um Vorschriften, zumal bei Radwegen?

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