Königshof mit Bauzaun verziert
Der Königshof in der Innenstadt von Bad Oeynhausen erodiert vor sich hin. Vor sechs Jahren hat der aktuelle Eigentümer den Königshof gekauft und wollte daraus eine vier Sterne Location machen.
Neue Westfälische vom 24.01.2018: Manuel Ersay übernimmt, plant eine Kernsanierung und will vier Sterne.
[…] Auf einen zweistelligen Millionenbetrag schätzt er schon jetzt die erforderliche Investitionssumme, geht von einer etwa zweijährigen Bauzeit aus, während der der Hotelbetrieb natürlich ruht. […]

Der Eigentümer hat m.W. eine gültige Baugenehmigung und kann jederzeit mit der Instandsetzung anfangen. Auch wenn ich mir beim Parkhaus nicht ganz sicher bin, denn die letzte Präsentation dazu im Ausschuss für Stadtentwicklung durch einen Architekten war „denkwürdig“. Mit dem Gebäude selbst könnte es allerdings seit vielen Monaten längst voran gehen. Die anfangs avisierte Bauzeit von 24 Monaten könnte auch nach den nicht von der Politik verursachten Holprigkeiten und Verzögerungen durchaus schon fast rum sein. Das erscheint mir dann doch fehlender Wille zu sein!

Grundgesetz, Artikel 14: Eigentum, Erbrecht, Enteignung
[…] (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. […]
Im Absatz (3) geht es dann um Enteignung, die zum Wohl der Allgemeinheit – unter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten mit einer eventuellen Entschädigung – durchzuführen ist. So weit sind wir noch nicht und die Hürden sind dafür auch hoch. Immerhin bauen wir ja keine Autobahn dort entlang, dann wäre es wohl längst durch.
In den letzten 6 1/2 Jahren habe ich jedenfalls den Eindruck gewonnen, dass es in diesem Fall mit dem Gefühl der Verpflichtung nicht allzu weit her ist.

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