Königshof mit Bauzaun verziert

Königshof mit Bauzaun verziert
Das Hotel Königshof am Kurpark Ende 2019

Der Königshof in der Innenstadt von Bad Oeynhausen erodiert vor sich hin. Vor sechs Jahren hat der aktuelle Eigentümer den Königshof gekauft und wollte daraus eine vier Sterne Location machen.

Neue Westfälische vom 24.01.2018: Manuel Ersay übernimmt, plant eine Kernsanierung und will vier Sterne.
[…] Auf einen zweistelligen Millionenbetrag schätzt er schon jetzt die erforderliche Investitionssumme, geht von einer etwa zweijährigen Bauzeit aus, während der der Hotelbetrieb natürlich ruht. […]

Der Kolonnadengang am Gebäudekomplex des Königshof ist mit einem Bauzaun abgesichert. Auf der verbleibenden Fläche der Fußgängerzone schiebt ein Radfahrer sein Fahhrad neben einem Fußgänger.
Idyllisches Ensemble: Königskolonnaden mit Gitterverzierungen
Wer durch die Fußgängerzone zum Kurpark geht weiß, was aus diesen Ankündigungen geworden ist. Nichts. Seit dem ersten Artikel modert der prunkvolle Bau vor sich hin, ist zwischenzeitlich mit Planen verhängt worden, damit keine Brocken auf die Straßen fallen, wurde letztlich mit Flatterband vom Ordnungsamt abgesperrt und am vergangenen Donnerstag erfolgte dann die Absperrung der direkten Flächen um den Gebäudekomplex mittels Bauzaun. Eine Augenweide mitten in der Kurstadt.

Der Eigentümer hat m.W. eine gültige Baugenehmigung und kann jederzeit mit der Instandsetzung anfangen. Auch wenn ich mir beim Parkhaus nicht ganz sicher bin, denn die letzte Präsentation dazu im Ausschuss für Stadtentwicklung durch einen Architekten war „denkwürdig“. Mit dem Gebäude selbst könnte es allerdings seit vielen Monaten längst voran gehen. Die anfangs avisierte Bauzeit von 24 Monaten könnte auch nach den nicht von der Politik verursachten Holprigkeiten und Verzögerungen durchaus schon fast rum sein. Das erscheint mir dann doch fehlender Wille zu sein!

Ein Bauzaun sperrt den Zugang zum ehemals prunkvollen Eingang des Hotels Königshof an der Straße "Am Kurpark"
Auch „Am Kurpark“ sieht es super aus. Hier ist alles toll!

Grundgesetz, Artikel 14: Eigentum, Erbrecht, Enteignung
[…] (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. […]

Im Absatz (3) geht es dann um Enteignung, die zum Wohl der Allgemeinheit – unter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten mit einer eventuellen Entschädigung – durchzuführen ist. So weit sind wir noch nicht und die Hürden sind dafür auch hoch. Immerhin bauen wir ja keine Autobahn dort entlang, dann wäre es wohl längst durch.

In den letzten 6 1/2 Jahren habe ich jedenfalls den Eindruck gewonnen, dass es in diesem Fall mit dem Gefühl der Verpflichtung nicht allzu weit her ist.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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