Falscher Radweg
Gebetsmühlenartig wiederhole ich mich: die allerwenigsten Verkehrsteilnehmer kennen den Unterschied zwischen einem benutzungspflichtigem Radweg und „etwas anderem“. Noch weniger kann man oft erkennen, ob man nicht gerade doch den zu kreuzenden Weg in der eigentlich verkehrten Richtung benutzen muss oder darf. Polizei NRW: Unfall mit 13 –jähriger Schülerin
… kam es beim Einfahren von einem Tankstellengelände an der Königstr. zwischen einem 42 –jährigen Löhner Skodafahrer und einer 13 –jährigen Radfahrerin zu einem Verkehrsunfall. Der Löhner hatte nur den Verkehr des naheliegenden Fahrstreifens beobachtet und erst im letzten Augenblick die ihm verbotener Weise entgegen kommende Schülerin gesehen … Es gibt genug Gelegenheiten, wo man eben doch die verkehrte Richtung benutzen muss (z.B. an der Bergkirchener Straße) oder darf (z.B. an der Königstraße). … Die Polizei weißt insbesondere Eltern nochmals darauf hin, ihre Kinder dazu anzuhalten, bei zwei vorhandenen Radwegen den für die Fahrtrichtung rechten zu verwenden … Die Polizei weiß vielleicht einiges, aber sie weist in diesem Fall auf etwas hin, was in der Endgültigkeit in der es dort oben steht, nicht richtig ist. Was ist z.B. an der Mindener Straße in Höhe von Kentucky Fried Chicken. Dort ist rechts und links ein kombinierter Geh- bzw. Radweg und das Zeichen für die Benutzungspflicht steht auf der falschen Seite. Was nun?
Wenn dann jemand mit dem Auto zum Sielbad abbiegen möchte oder 100 Meter weiter ausfährt, hat er eine wie in der Unfallmeldung beschriebene Situation – nur dass das Mädchen dort korrekt unterwegs gewesen wäre. Nix mit rechter Seite!
Für Autofahrer ist es einfach: sie fahren auf der Fahrbahn. Überall, Punkt.
Radfahrer müssen manchmal links, manchmal rechts, manchmal auf Schutzstreifen, manchmal neben der Fahrbahn oder auf dem Gehweg, manchmal müssen sie, manchmal dürfen sie auf der Fahrbahn, aber gleichzeitig auch in der falschen Richtung auf dem Gehweg fahren.
Wie soll das alles berücksichtigt werden, wenn selbst die Polizei Ratschläge gibt, die nicht überall zutreffen? Ganz einfach: weg mit den Benutzungspflichten! (Nicht gerade an der Mindener Straße) Und dann die Autofahrer endlich mal darauf hinweisen, wo Fahrräder laut Straßenverkehrsordnung hingehören.
An der Weserstraße wird auch gerade wieder so ein einseitiger Weg geplant. Allerdings kann der meinem Dafürhalten nach nicht benutzungspflichtig werden. Darauf sollte jetzt schon hingewiesen werden! Passiert aber nicht. Lieber solche Meldungen wie oben bringen … :-/
via: oeyni@twitter
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