Prominente Berufskraftfahrer

NW vom 23.10.2009: Prominente gehen gegen Bescheide vor
… Bei nicht oder nur geringfügig vorbelasteten Temposündern besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgeldes aufzuheben, wenn sie vor Gericht nachweisen können, dass sie beruflich unbedingt auf den Führerschein angewiesen sind …
Wenn jemand beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, dann sollte er sich erst recht in Acht nehmen. Jemand der in solch eklatanter Weise deutlich macht, dass ihm Regeln egal sind, obwohl er darauf angewiesen ist, dass alle anderen sich hoffentlich daran halten, der sollte den Führerschein doppelt so lange abgeben und nicht noch Puderzucker in den Arsch geblasen bekommen!

Und ob jemand prominent ist oder nicht, ist dabei völlig unerheblich! Im Gegenteil, auch hier bin ich der Meinung, dass Prominente dann doch bitte auch die von ihnen selbst so gern beschworene Vorbildfunktion wahrnehmen und den Lappen ohne Murren abgeben sollten.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Prominente Berufskraftfahrer

  1. Deine Gedanken zu dem Thema teile ich. Mir fiel dazu nur ein: "manche Schweine sind gleicher". Ich finde, eine Strafe sollte weh tun und gleichzeitig eine erzieherische Maßnahme sein! Wenn sich Reiche von einem Fahrverbot frei kaufen können, ist das eigentlich gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dazu kommt, daß Peronen des öffentlichen Leben eine Vorbildfunktion haben ist vermutlich nur uns klar, den Personen selbst nicht? Überhaupt scheint Rechtsempfinden mit zunehmendem Wohlstand abzunehmen?
    Gruß
    Martin

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