Ermächtigung der Kanzlerin

Natürlich darf und muss ein Gericht entscheiden, ob Böhmermann über’s Ziel hinausgeschossen ist. Das passiert doch auch schon, da Erdogan ihn bereits angezeigt hat. Insofern ist die Aussage einiger Twitterer höchst merkwürdig, Merkel hätte mit ihrer heutigen Ermächtigung diesen Weg frei gemacht. Hat sie nicht. Sie ist einem Paragraphen im Gesetz gefolgt, von dem sie in der gleichen Rede ankündigte ihn streichen zu lassen. *Das* ist der Grund, warum ich so dermaßen fasungslos bin. Die Verweigerung der Ermächtigung wäre ein gewichtiger Schritt gewesen, um Erdogan zu zeigen, wie er sich vielleicht verhalten sollte, falls er tatsächlich die Türkei in die EU führen möchte.

Aber nein, hier wird gekuscht – immer schön mit dem Arsch an der Wand entlang. Politik ist, auch mal Haltung zu zeigen.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

7 Kommentare zu „Ermächtigung der Kanzlerin

  1. Diesen Paragraphen (“Schah-Gesetz”) gibt es aber nunmal. Und genauso wie es in einem Rechtsstaat nicht möglich ist jemanden wegen eines nachträglich hingebastelten Gesetzes zu verurteilen ist es möglich/sollte es möglich sein jemanden wegen eines “Upps, das gehörte ja gestrichen”-Status eines bestehenden Gesetzes nicht zu verurteilen.
    Insofern stellt sich die Frage ob es für Frau Merkel da überhaupt etwas zu “ermächtigen” gab oder ob sie sich einfach sagte wenn es eh schon geschieht kann sie auch so tun als ob sie es gewesen wäre die es angestoßen habe. Und das völlig unabhängig von dem Senf der auf 140 Zeichen in irgendwelchen Netzwerken ausgestoßen wird.

    • Ja, es gibt diesen Paragraphen, der völlig aus der Zeit gefallen ist. Und ausdrücklich kann die Regierung ermächtigen … oder eben auch nicht. Genau dazu ist dieser Paragraph (noch) da.

      Aber ehrlich gesagt habe ich gar nicht verstanden, was Du sagen wolltest. Ich finde es ist richtig, dass der Paragraph weg kommt und da tatsächlich vorgesehen ist, ihn zu begraben hätte man auch gleich entsprechend nicht ermächtigen sollen. Das siehst Du anders, oder? … warum?

  2. Ich finde in dem Paragraphen (§ 103 StGB) nicht mal etwas was zu “ermächtigen” wäre – bis auf das das die Strafe zu veröffentlichen sei. Oder bin ich da im falschen Paragraphen gelandet?

    Daher auch mein Kommentar: *was* bitte hatte Frau Merkel denn da überhaupt zu “ermächtigen”? Oder zu starten? Oder sonstwas? Der § steht im StGB und soweit ich weiß *hat* sich dann die Staatsanwaltschaft spätestens nach einer Anzeige damit zu beschäftigen – und sei es nur um die Sache “mangels öffentlichen Interesses” dann einzustellen. Da muss kein/e BundeskanzlerIn noch extra nicken, das geht auch ohne. Ich verstehe also die ganze Aufmerksamkeit nicht die da konstruiert wurde.

    Ja, der § sollte weg, schnellstmöglichst. Das er *jetzt* wegkommt hilft Herrn Böhmermann aber nix da seine Handlungen nach den Gesetzen zu der Zeit be- und verurteilt werden zu der er sie begangen hat. Und da gab es den Paragraphen halt noch.

  3. Ah danke, jetzt wird ein Schuh ‘draus!

    Nun, ich sach mal das die türkische Regierung im Moment den großen Vorteil hat das sie wegen der Entsorgung , äh Unterbringung der Flüchtlinge unbedingt gebraucht wird – so etwa das Saudi Arabien der Flüchtlingsfrage. Da darf MannIn dann nicht so kleinlich sein.

    Immerhin besteht noch die Möglichkeit das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

    • Wenn ich das alles richtig mitbekommen habe, hat Erdogan Jan Böhmermann doch auch unabhängig von §103 angezeigt. Das Verfahren wird ebenfalls in irgendeiner Form abgewickelt werden. Merkel hätte also eben gerade nicht ermächtigen müssen, um die Gerichtsbarkeit eine Entscheidung fällen zu lassen und gleichzeitig einen deutlichen Schuss vor den Bug abgegeben. Und genau deshalb bin ich so enttäuscht von der Regierung.

  4. Bin auch entsetzt über Merkels Entscheidung. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass sie dies fertig bringt. Am “besten” ist echt die Aussage, dass der Paragraph gestrichen werden soll. Aber vorher wenden wir ihn im Sinne des “Antragsteller” nochmal an. Armselig ist das. In der “Welt am Sonntag” war heute ein Kommentar von Robin Alexander zu lesen. Für ihn ist die Ursache für den Kotau einzig und allein die Sorge um den Bestand des EU-Türkeipakts. Ich hätte nie gedacht, dass es so schlimm ist und Merkel sich so instinktlos verhalten würde. Vielleicht stürzt sie sogar darüber.

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