{"id":160297,"date":"2016-09-06T21:51:07","date_gmt":"2016-09-06T19:51:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.andreas-edler.de\/blog\/?p=160297"},"modified":"2022-06-19T16:16:47","modified_gmt":"2022-06-19T14:16:47","slug":"anfragen-zur-radinfrastruktur-im-ausschuss-fuer-stadtentwicklung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.andreas-edler.de\/blog\/2016\/09\/anfragen-zur-radinfrastruktur-im-ausschuss-fuer-stadtentwicklung\/","title":{"rendered":"Anfragen zur Radinfrastruktur im Ausschuss f\u00fcr Stadtentwicklung"},"content":{"rendered":"<h4>Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Werster Stra\u00dfe<\/h4>\n<p>Ich erneuere die Frage nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Werster Stra\u00dfe zwischen den Einm\u00fcndungen In der Masch und Schwarzer Weg. Die Strecke befindet sich im direkten Einzugsbereich des Schulzentrum Nord, im Bereich zwischen In der Wiehwisch und Schwarzer Weg befindet sich zudem beidseitig Wohnbebauung. Die Lichtzeichenanlage zur Querung der Werster Stra\u00dfe ist hinter einer leichten Kurve platziert.<\/p>\n<p>Der im Bereich zwischen In der Masch und In der Wiehwisch angelegte einseitige, kombinierte Geh- und Radweg ist in der Form mehr als problematisch und das probate Mittel zum Schutz der Radfahrer ist daher zun\u00e4chst die Geschwindkeitsreduzierung, statt eine Benutzungspflicht in Gegenrichtung ohne Querungshilfe auf zu schmalen Wegen. Alles Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Geschwindigkeitsreduzierung.<!--more--><\/p>\n<p>Diese wurde &#8211; wie gesagt &#8211; schon mehrfach nachgefragt. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Volmerdingsener Stra\u00dfe zwischen zwischen Hedingsener Stra\u00dfe und Weinstra\u00dfe wurde seinerzeit innerhalb Monatsfrist umgesetzt, ohne das dort auch nur ann\u00e4hernd \u00e4hnliche Verh\u00e4ltnisse vorliegen. <cite>Die Verwaltung strebt laut eigener Aussage eine Begrenzung auf 50-Km\/h an. Warum ist dies an der Volmerdingsener Stra\u00dfe ohne Schulverkehr und Wohnbebauung m\u00f6glich, an der Werster Stra\u00dfe jedoch nicht?<\/cite> <\/p>\n<h4>Zustand der benutzungspflichtigen Radwege an der Eidinghausener Stra\u00dfe<\/h4>\n<p>Seit \u00fcber einem Jahrzehnt ist am Zustand der Radwege an der Eidinghausener Stra\u00dfe nichts grundlegend verbessert worden. Im Gegenteil, Kanten stehen hoch, Ecken brechen weg, Furten sind nicht ausreichend abgesenkt. Der Asphalt ist uneben und rissig, mithin ist der Weg sowieso zu schmal. Die Parkbuchten haben keinen Sicherheitsabstand zum Radweg und man f\u00e4hrt im Bereich der sich \u00f6ffnenden T\u00fcren. Nicht zuletzt bei der letzten Verkehrsuntersuchung kam das Ingenieurb\u00fcro zu dem Schluss, dass der Weg nahezu unzumutbar ist. Dies wurde auch im Ausschuss mehrfach thematisiert.<\/p>\n<p><cite>Wann und wie h\u00e4ufig hat die Verwaltung in den letzten Jahren bei Stra\u00dfen-NRW nach einer M\u00e4ngelbeseitigung nachgefragt und diese angemahnt?<\/cite> <\/p>\n<h4>Benutzungspflicht der Radwege an der Eidinghausener Stra\u00dfe<\/h4>\n<p>Erg\u00e4nzend zum desolaten Zustand, welcher eine Benutzung des Radweges gef\u00e4hrlich und nur unter besonderer Vorsicht m\u00f6glich macht: <cite>Welche \u201cbesonderen Umst\u00e4nde\u201d \u00a7 39 Abs.1 StVO machen die Radwegbenutzungspflicht zwingend geboten?<\/cite> Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeintr\u00e4chtigung erheblich \u00fcbersteigt (\u00a7 45 Abs. 9 Satz 2 Stra\u00dfenverkehrsordnung \u2013 StVO). Der St\u00e4dte- und Gemeindebund NRW hat die Kommunen mit StGB NRW-Mitteilung 66\/2011 vom 02.12.2010 auf diese Entscheidung hingewiesen und angeregt, die bestehenden Benutzungspflichten zu \u00fcberpr\u00fcfen. <\/p>\n<p>Die Tatsache, dass auf der Fahrbahn der Eidinghausener Stra\u00dfe motorisierte Fahrzeuge unterwegs sind, ist kein besonderer Umstand. Die dortige Verkehrsdichte zwingt gem\u00e4\u00df ERA nicht zu einer Benutzungspflicht. Ein Unfallschwerpunkt ist ebenfalls nicht vorhanden und im n\u00f6rdlichen Bereich ist die Benutzungspflicht seit langem aufgehoben. <cite>Hier ist die der Verwaltung vorliegende, detaillierte Gefahrenbeurteilung inklusive der Nennung der \u201cbesonderen Umst\u00e4nde\u201d im Vergleich zu anderen Stra\u00dfen von Interesse und bitte dem Protokoll beizuf\u00fcgen. Alternativ &#8211; falls diese nicht vorliegt &#8211; ist die Benutzungspflicht aufzuheben und die \u00c4nderung \u00f6ffentlich zu kommunizieren.<\/cite> <\/p>\n<hr>\n<p> Hinweisend: die Verwaltung hat im Ausschuss erkl\u00e4rt, alle Ausf\u00fchrungen zu teilen. Die Schwierigkeit liegt bei Stra\u00dfen-NRW, der Polizei und auch der Bezirksregierung. Wom\u00f6glich bekomme ich ja noch eine ausf\u00fchrlichere Erl\u00e4uterung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Werster Stra\u00dfe Ich erneuere die Frage nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Werster Stra\u00dfe zwischen den Einm\u00fcndungen In der Masch und Schwarzer Weg. 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