Lächerliche Strafen

Wenn ein Radfahrender kein Licht anhat, geht das Abendland unter. Autofahrer sind dann nicht mehr in der Lage etwas zu erkennen. Gut, ich bin neulich mal ohne Licht gefahren (auf dem Weserradweg, bevor jemand fragt), weil mein Akku den geist aufgegeben hat. Ich konnte die dunkel gekleideten und nicht beleuchteten Jogger aber rechtzeitig sehen und ihnen ausweichen. Nicht auszudenken wie die Wahrnehmung gewesen wäre, säße ich in einem Auto und hätte weit reichendes Licht. Aber was weiß ich schon …

Wo bleiben allerdings die Aufschreie der Verkehrsteilnehmer, wenn die Polizei sowas veröffentlicht: Mit Tempo 133 von der Polizei auf der Portastraße in Minden gestoppt
… Auf der innerstädtischen Straße sind lediglich 50 Stundenkilometer erlaubt. Auf den Fahrer kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 680 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkt in der Flensburger Sünderdatei zu …
Wie lächerlich gering die Strafe ist. Drei Monate den Führerschein abgeben für innerorts 83 Km/h zu schnell fahren? Ich muss brechen. Ja, ich weiß, das sind nunmal die Sätze hier im Land. Aber wenn ich als Radfahrer das Licht nicht anhabe, gefährde ich mich selbst. Wer mit 133 durch die Ortschaft rast, nimmt billigend in Kauf, andere Menschen mindestens schwer zu verletzen, wenn nicht sogar zu töten. Da ist man überhaupt nicht dazu geeignet, ein motorisiertes Fahrzeug zu bewegen. Nicht viel langsamer war an gleicher Stelle ein 47-jähriger Fahrer eines VW Golf. Für ihn zeigte das Messgerät 121 Stundenkilometer an. Der Fahrer achtete zudem nicht auf die gut sichtbaren Haltezeichen eines Polizisten und fuhr mit einem Schlenker an dem Beamten vorbei. Erst vor der Rotlicht zeigenden Ampel an der “Verkehrsbirne” stoppte er sein Fahrzeug. … er mit einem Fahrverbot von zwei Monaten, 480 Euro Bußgeld und zwei Punkten rechnen darf. Genauso albern. Hält nicht mal an, wenn die Polizei ihn raus ziehen will. Völlig ungeeignet für den motorisierten Verkehr. Solche Menschen sind eine Gefahr für alle anderen. Die fahren ja nicht nur das eine Mal so.

Vor einer Woche gab’s schon mal so eine Meldung: Polizei stoppt uneinsichtigen Raser
Dass er mit 111 km/h in einer 50er-Zone fuhr, und dies auch im Bereich eines Schulweges, beeindruckte einen 26-jährigen Hiller am Montagmorgen (16. November) nicht. Er zeigte sich bei der Kontrolle sogar sehr uneinsichtig. … Neben einem Fahrverbot von einem Monat muss der Raser mit zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei und einer Geldbuße von 240 Euro rechnen. … Vor Ort äußerte der Mann sogar sein Unverständnis, dass es sehr gefährlich sei, ihn bei dieser Geschwindigkeit anzuhalten.
Ganz ehrlich, solche Menschen dürfen den Führerschein meiner Meinung nach, nach einem Jahr vielleicht neu machen dürfen. Aber nicht nach einem Monat einfach so wieder bekommen.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

10 Kommentare zu „Lächerliche Strafen

  1. In 2014 wurden 919 Fußgänger und Radfahrende direkt vom KFZ Verkehr getötet.
    Mehr als bei einem Flugzeugabsturz oder Terroranschlag. Im Gegensatz zu diesen “Geschehnissen” fordert hier kaum einer eine Kosequenz. Eher im Gegenteil. In Berlin wurde gerade ein vorbestrafter LKW Fahrer der mit seinem Gefährt eine rote Ampel mißachtete und dabei einen Radfahrer tötete nur zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt.
    Dann noch die Schäden die wir unserer Umwelt durch KFZ-, Lärm und Abgase zufügen. Auch die finden kaum Beachtung wie für unsere Mobilität ausgebeutete Völker, Staaten und Regionen.
    Eben mit Vollgas auf die Betonwand zu. Intelligenz sieht anders aus…..

  2. Was unterscheidet eigentlich “Radfahrende” von “Radfahrern”, nachdem ein solcher Unterschied bei “Autofahrern”, “Joggern” und “Fußgängern” nicht zu bestehen scheint?

    • Ehrlich? Keine Ahnung. Mir geht dieses Gegendere auf den Keks. Ich hab’s aus Gewohnheit so getippt. Ansonsten ist für mich Fahrradfahrer völlig OK.

  3. “Rad fahrende” anstelle Radfahrer, “Fahrzeug führende” anstelle Fahrzeugführer etc: das ist der wichtige Beitrag eines der letzten Verkehrtminister zur Modernisierung der StVO.

  4. >>Gut, ich bin neulich mal ohne Licht gefahren (auf dem Weserradweg, bevor jemand fragt), weil mein Akku den geist aufgegeben hat.<<

    Ganz ehrlich? Solltest Du dann nicht besser Dein Rad schieben? ;o) Das ist ja fast wie mit 140 durch Minden plästern!
    Aber so ein kleiner Rabauke steckt schließlich in jedem von uns! :o)
    Im Ernst, ich unterstütze den Vorschlag. Die Strafen für zu schnelles Fahren und sonstige Vergehen (abdrängen, rote Ampeln überfahren, etc.), durch die Lebewesen ernsthaft zu Schaden kommen können, sind zu gering. Und Fahrzeuglenker die sich durch dumme Bemerkungen disqualifizieren sollten den Führerschein erst nach einer MPU zurück erhalten.
    Gruß
    Martin

    P.S.: Noch einmal zum Akku-Licht an Fahrrädern (weil ich es nicht weiß). Gibt es nicht nach StVo die Regel, dass ein Fahrrad ein Dynamo haben muss?

    • Ich bin ja durchaus langsamer gerfahren und nicht mehr auf von KFZ befahrenen Straßen. Außerdem war nur der Akku meiner Sigma Evo X leer. Natürlich habe ich noch die kleinen Reelights an den Rädern, die per Induktion Strom bekommen und so helleres LED-Licht liefern, als der durchschnittlich gewartete Seitenläufer-Dynamo es hinbekommt. Gesehen werde ich also, ich kann nur keine 150 Meter nach vorne schauen.

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