Benutzungspflicht und unmarkierte Pfosten im Weg

Die neue Fußgänger- und Radfahrerbrücke ist schön breit ganz gut zu erreichen, aber trotzdem ‘n bisschen problematisch. Weil wohl schon mal jemand mit dem Auto drüber gefahren ist, stehen jetzt auf jeder Seite Pfosten mitten im Weg.

Die Brücke ist aber nun recht hoch und daher ziemlich abschüssig. Da am Ende solche Pfeiler mitten in den Weg zu stellen, erscheint mir schon ein bisschen fahrlässig! Vor allen Dingen, da man nicht einmal die in der aktuellen ERA empfohlenen Markierungen aufgebracht hat, die deutlicher auf den Pfosten hinweisen. Genau das Gleiche hatten wir doch letztlich gerade im Ausschuss für Stadtentwicklung für die Pfosten am Weserradweg. Ich meine, aus solchen Dingen kann man doch ruhig mal lernen.

Das nächste was dort neu ist, ist das Zeichen 240 auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite. Der Mönichhusen ist breit ausgebaut, viel Verkehr ist dort nicht und es ist schon lange kein Unfallschwerpunkt. Ich kann mich eigentlich an gar keinen Unfall mit Radfahrern dort erinnern. Warum dort nun eine Benutzungspflich angeordnet wurde ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn man von der Eidinghausener Straße in den Mönichhusen einbiegt übrigens nicht. Und an der nächsten Einmündung wird das Schild auch nicht wiederholt. Ich muss das noch mal genau ansehen und verifizieren. Wenn jemand aus der Verwaltung mitliest, kann er aber schon mal den Hinweis geben, das dort zu entfernen. Es ist nach der ERA wohl nicht haltbar ;-) Vor allen Dingen nicht in beide Richtungen. Dazu ist der Weg wohl definitiv deutlich zu schmal. Und dann noch innerorts …

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

6 Kommentare zu „Benutzungspflicht und unmarkierte Pfosten im Weg

  1. Der Gehsteig auf der anderen Straßenseite, sieht auf dem Foto weniger als 1,40m breit aus.
    Bitte nachmessen und wenn dem so ist, die zuständige Behörde “dezent” auf die gesetzlich vorgebene Mindestbreite für Radwege hinweisen. Das ist bereits ein K.O.-Kriterium und nur bei Bedarf der Uneinsichtigkeit, kann man dann das restliche Repertoire der Unzulänglichkeiten aus der Tasche ziehen, weshalb es dort gar keinen benutzungspflichten Radweg geben DARF.

    Viel Spaß

  2. Naja, immerhin ist er rot-weiß – in Frankfurt/Entweder werden solche Pfosten gern in dunkelgrau ohne Reflektoren ausgeführt…

  3. Radfahren könnte wesentlich sicherer und stressfreier sein. Die Gesetze gibt es schon lange. Leider wird die Umsetzung vorsätzlich behindert und blockiert. Radfahrer trauen sich kaum noch auf die Straße, weil sie Angst vor dem Motorisierten Verkehr haben. Das muss nicht sein.

    Bitte “vote” im Zukunftsdialog der Bundesregierung.

    https://www.dialog-ueber-deutschland.de/ql?cms_idIdea=11235

    Falls Du mein Anliegen unterstützt, dann sende diesen link bitte an alle interessierten Radfahrer weiter. Vielen Dank.

  4. Es ist viel einfacher: Das blaue Schild entfaltet keine rechtliche Wirkung, denn es steht nicht in Fahrtrichtung.

  5. @Endblauer: Genau darauf würde ich in diesem Fall nicht vertrauen. Es ist aus anderen Gründen eigentlich nicht zulässig. Würde ich von rechts oder links kommen, hättest Du Recht, allerdings nicht, wenn ich die Brücker herab fahre und das Schild sehe.

    • Für die Beschilderung zählt ausschließlich die Richtung, in die man fährt, nicht die Richtung, aus der man kommt.

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