Keine Berichterstattung zu Fahrradstraßen

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Ich glaube die lokale Presse hat inzwischen alle Themen des letzten Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02. durch. Nur die beiden recht umfangreich diskutierten TOP zu den Fahrradstraßen Im Leingarten und In der Ahe wurden bisher mit keinem Wort erwähnt. Oder ich habe es trotz Volltextsuche überlesen.

Das ist nun 16 Tage her. Und es ist zumindest im Fall des Leingarten ein Beschluss mit direkter Auswirkung auf etliche Bürger von Bad Oeynhausen. Noch dazu mit solchen, die – man sah es an der Diskussion im Ausschuss – nicht allen Verkehrsteilnehmern unbedingt geläufig sind. Eine gute Gelegenheit also, auch mal etwas ausführlicher zu erklären, was es mit solchen Fahrradstraßen auf sich hat. Immerhin sind dann schon drei davon in Bad Oeynhausen eingerichtet; zwei davon auf Strecken die auch vom Durchgangsverkehr genutzt werden.

Klar, kann man auch machen, wenn die Regelung live umgesetzt wurde, nur ist es dann so, dass die Leute bereits vor dem Schild stehen und rätseln. Wie gesagt, anhand der Diskussion wurde deutlich, dass exakt das der Fall sein wird. Ist auch verständlich, denn wer außer ein paar Interessierten kümmert sich auch um solche “Neuerungen” und kann sie erklären? Eigentlich ist sowas u.a. doch der Auftrag des Journalismus, oder?

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

4 Kommentare zu „Keine Berichterstattung zu Fahrradstraßen

  1. Wozu auch? Sind doch eh nur komische Tempo-40-Zonen in denen man auch noch die Volltrottel weghupen und anschließend belehren muss bis sie es kapiert haben das sie den Verkehr (TM) nicht behindern dürfen.

    Wetten?

    • Fahrradstraße bedeutet zunächst einmal, Du darfst da mit dem Auto gar nicht rein!

      Zusätzlich kann man andere Verkehrsarten per Zusatzbeschilderung frei geben. Zum Beispiel das von Dir angesprochene “Anlieger frei” in Verbindung mit KFZ. Dann darfst Du in die Straße nur einfahren, wenn Du dort ein Anliegen hast. Die Regelung “Anlieger frei” ist nun auch nicht neu, sorgte aber im Ausschuss für die meisten Diskussionen – die sich (ohne es so deutlich zu sagen) natürlich nur darum drehten, wie man der Polizei erklärt, dass man ein Anliegen hat, wenn diese einen in einer solchen Straße anhält. Kurz: durchfahren darfst Du dann auch nicht!

      Man kann eine Fahrradstraße aber auch grundsätzlich für KFZ freigeben … in diesem und auch im “Anlieger frei”-Fall ist tatsächlich 30 Km/h die maximal zulässige Geschwindigkeit und Fahrräder haben Vorrang. Sie dürfen vor Dir her fahren, zu zweit nebeneinander (Das darf man aber auch anderswo meistens – sehen Autofahrer natürlich anders, weil sie die StVO nur für sich auslegen.) und natürlich auch nur Schritttempo wenn sie das so wollen. Und als Auto bleibst Du dann schön dahinter, sofern Du nicht den Regeln entsprechend überholen kannst (1,50 m Mindestabstand zum Radfahrenden).

  2. Dann lag ich nicht ganz falsch, bin da bisher auch nur durch, um den Anliegern ihre Pakete zu bringen. (Ja, da standen “Anlieger frei* Schilder)
    Ohne guten Grund würde ich da eh nicht mit irgendeinem kfz rein fahren, wozu auch?

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