Schuld ist nur die Radfahrerin

Sehr schön präsentiert hier die Polizei in zwei verschiedenen Unfallbeschreibungen in einer einzigen Meldung, dass sie wirklich immer explizit erwähnt, wenn Radfahrer sich nicht den Regeln entsprechend verhalten, gleichzeitig den Regelverstoß von Autofahrern aber nicht erwähnen. Es ist widerlich.
Polizei Mi-Lü vom 31.03.2016: Zwei Fahrradfahrerinnen bei Unfällen verletzt
Bad Oeynhausen (ots) – Bei zwei Verkehrsunfällen im Innenstadtgebiet von Bad Oeynhausen zogen sich am Mittwoch zwei Fahrradfahrerinnen Verletzungen zu. Während sich eine leicht verletzte, musste die Zweite stationär im Krankenhaus verbleiben.

Der erste Unfall ereignete sich gegen 6.22 Uhr bei Regen an der Ecke Westkorso und Herforder Straße. Dort wollte ein 20-jähriger Löhner mit seinem Seat vom Westkorso nach links auf die Herforder Straße abbiegen. Hier fuhr aber schon eine Löhnerin (45) mit ihrem Fahrrad in Richtung Innenstadt. So kam es zum Zusammenstoß der beiden. Die 45-Jährige zog sich Beinverletzungen zu und wurde in Krankenhaus Bad Oeynhausen verbracht. Der Sachschaden wurde auf rund 3.000 Euro geschätzt.

Den Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Straße “Alter Rehmer Weg” wollte gegen 16.45 Uhr eine 39-Jährige mit ihrem Toyota Yaris nach rechts in Richtung Mindener Straße verlassen. Hier kam ihr ebenfalls von rechts kommend eine Radfahrerin entgegen. Diese nutzte verbotswidrig den Fußweg in die falsche Richtung. So kam es zur Kollision. Die 62-Jährige zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Auf zirka 600 Euro wurde der Sachschaden taxiert.
Im ersten Fall hat der Löhner Autofahrer der Frau auf dem Fahrrad ganz schlicht und ergreifend die Vorfahrt genommen. Die Herforder Straße ist entsprechend beschildert, der Westkorso auch. Die Polizei formuliert es so, als sei es eine Selbstverständlichkeit, dass es zu einem Zusammenstoß kommt, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist: “… So kam es zum Zusammenstoß …”. Kein Wort davon, dass der Autofahrer die Vorfahrt missachtet hat!

Im zweiten Fall wird explizit darauf hingewiesen, dass die Radfahrerin verbotswidrig den Fußweg in die falsche Richtung nutzte. Nun ist es dort so, dass die Mindener Straße auf jeder Seite einen benutzungspflichtigen Radweg hat. Daneben der Fußweg, getrennt durch unterschiedliche Oberflächen – man kennt diesen Mist. Womöglich war die Radfahrerin dann sogar auf dem Fußwegteil unterwegs. Allerdings bezweifle ich, dass es einen großen Unterschied gemacht hätte, wäre die Frau 20 Zentimeter weiter rechts auf dem Radwegteil gefahren. Tatsächlich glaube ich, dass die Polizei das gar nicht bewusst wahrgenommen hat und einfach “Fußweg” geschrieben hat. Wie dem auch sei, die Mindener Straße Ich hatte vorschnell geschlussfolgert, es wäre eine Ausfahrt zur Mindener genommen worden, weil die Geschäfte dort zwischen Mindener Straße und Alter Rehmer Weg liegen. Der Meldung nach hat sich das aber auf dem Alten Rehmer Weg abgespielt, der eine Tempo-30-Zone ohne Radweg ist. Wie dem auch sei, auch dieser ist vorfahrtberechtigt und es gibt dazu das ein oder andere Urteil. Auch im zweiten Fall hat die Radfahrerin also Vorfahrt gehabt (womöglich mit Teilschuld). Mit keinem Wort erwähnt die Polizei, dass man als Autofahrer *immer* damit rechnen muss, dass von rechts jemand mit dem Rad/Rollator/Skateboard/Laufrad kommt. Auf etlichen Straßen in Bad Oeynhausen ist diese “verbotswidrige” Nutzung des Geh-/Radweges sogar vorgeschrieben. Und es geht ja auch nicht darum, die Schuld oder Nichtschuld der Radfahrerin herauszufinden, nein, es wird ausdrücklich erwähnt, die Radfahrerin hat sich verbotswidrig verhalten – und bei Autofahrer/innen nicht!

Wann werden endlich mal die Gefährder durch die Polizei sensibilisiert? Wann benennt die Polizei endlich die Ursachen für Unfälle? Wann wird darauf hingewiesen, dass die Autofahrer in den weitaus meisten Fällen der Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern die Verursacher sind?

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Schuld ist nur die Radfahrerin

  1. Polizisten sind doch im Dienst überwiegend mit dem Auto unterwegs ,oder ? Da ist dann eine Verzerrung der Wahrnehmung durch Windschutzscheibenperspektive leider zu erwarten. :-(

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