Es kam zu einer Berührung …

Die Polizei Minden entpuppt sich als völlig neutral, wenn es um die Berichterstattung mit Radfahrern geht. Wurde mir neulich von der Pressestelle am Telefon ja auch schon mal versichert! Radfahrer bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Am Sonntag, gegen 05:00 Uhr, befuhr ein 19-jähriger Opel-Fahrer die Wittelsbacher Allee. Kurz hinter der Kreuzung Königstraße kam es zu einer Berührung mit einem 44-jährigen Radfahrer. Dieser fuhr rechts neben dem Fahrzeug auf dem Fahrradstreifen. Der vermutlich alkoholisierte Radfahrer kam zu Fall und verletzte sich leicht. Ihm ist eine Blutprobe entnommen worden, es entstand leichter Sachschaden.
Wie bitte? Da wird ein Radfahrer, welcher völlig korrekt auf dem Fahrradstreifen fuhr, von einem Autofahrer angefahren und die Polizei macht davon “kam es zu einer Berührung”. Liebe Leute, ihr seid echt die Besten! Warum wird nichts von dem Abstand geschrieben, die ein Autofahrer zu einem Fahrradfahrer halten muss? Der Radfahrer kam auch nicht einfach so zu Fall. Er wurde vom Autofahrer angefahren. Warum steht das nicht in der Meldung?

So wird das nie etwas mit der Verkehrssicherheit. Den Radfahrer in die Rolle des Schuldigen drängen, spekulieren und das gefährliche Fehlverhalten des Autofahrers mit keinem Wort erwähnen. Und dann auf Nachfrage etwas von Neutralität erzählen – lächerlich!

Update: Ich habe die Wortwahl zur ursprünglichen Version etwas runter gefahren. Danke an den ersten Kommentator. Es ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Einstellung zur Berichterstattung der Polizei mit Radfahrerbeteiligung.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

8 Kommentare zu „Es kam zu einer Berührung …

  1. “Es kam zu einer Berührung” ist – insbesondere, wenn der Hergang noch nicht abschließend geklärt – eine neutrale Darstellung, die offen lässt, ob der Zusammenstoß Folge eines Fahrfehlers des Autofahrers (einschließlich eines zu geringen Seitenabstands) oder des Radfahrers (bedingt durch die vermutete Alkoholosierung) war. Insbesondere wird nicht der Radfahrer in die “Rolle des Schuldigen” gedrängt; vielmehr wird von beiden geschildert, wo sie jeweils fuhren, und dass sich ihre Wege, nun ja, kreuzten.

    Dass der Radfahrer “vermutlich alkoholisiert” war, “völlig korrekt auf dem Fahrradstreifen fuhr”, “von einem Autofahrer angefahren” und “vom Autofahrer gerammt und umgeworfen” wurde, sind hingegen Wertungen. Eine – mit Einschränkung – aus dem Bericht der Polizei, die anderen drei – mit absoluter Gwwissheit – hingegen von Dir.

    Nachdem Du diese mit solcher Gewissheit treffen kannst, nehme ich an, dass Du das Geschehen beobachtet hast und es als Zeuge aufklären kannst. Es wäre schade, wenn bereits der Gedanke, bei einer Kollision zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer können das Verschulden auch bei ersterem liegen, Dich so “echt zum Ausrasten” brächte, dass Du diese Möglichkeit nicht ernsthaft erwägen willst.

    • Nachdem ich wegen der Berichterstattung mit der Polizei bereits mehrfach Kontakt hatte, regt mich das wirklich auf. Die Polizei schreibt, der Radfahrer fuhr auf dem Radfahrstreifen. Wie kann es da zu einer Berührung kommen, wenn der Autofahrer sich an die Regeln gehalten hat?

      Und genau das ist es, was ich an der Berichterstattung kritisiere. Natürlich kann der Radfahrer getorkelt sein. Deswegen gibt es auch einzuhaltende Mindestabstände, auf die von der Polizei regelmäßig nicht hingewiesen wird.

      Natürlich schaue ich durch die Radfahrerbrille und weiß aus Erfahrung, wie ich vom motorisierten Verkehr auf “Schutz”streifen überholt werde. Durch die konsequent fehlenden Hinweise an die Verkehrsteilnehmer mit dem größeren Gefährdungspotenzial wird aber auch gekonnt vermieden, hier eine Sensibilisierung zu erreichen. Durch Vermutungen wie “vermutlich Alkoholisiert” wird im Gegenteil noch das “selbst Schuld” getriggert.

      Und ja, das ärgert mich kollossal!

      Wenn der Autofahrer mit 1 1/2 Meter Abstand und vorsichtig am Radfahrer vorbei gefahren wäre, wie hätte es zu einer Berührung kommen sollen? Und ja, ich fahre tatsächlich auf die Gegenfahrbahn, wenn ich Radler überhole. Und wenn das nicht geht, bleibe ich dahinter.

  2. …und schon wieder:
    Immer nur gegen uns Autofahrer….
    Radfahrer verhalten sich ja seiner Meinung nach immer vorschriftsmäßig!
    Das ist doch wirklich lächerlich!! Man könnte ja meinen, dass er auch schon mehrfach von vorbeifahrenden Autos berührt wurde…
    nur scheint er dabei auch jedesmal kräftig auf den Kopf gefallen zu sein! Anders lassen sich

    • Wenn der Autofahre den nötigen Sicherheitsabstand eingahalten hätte wäre es erst gar nicht zu einer Kollision gekommen. Punkt.
      Und der “nötige Sicherheitsabstand” ist so viel das es eben *nicht* zu einer Kollision kommen kann. Das bedeutet gerade auch das bei einem offensichtlich taumelnden Radfahrer deutlich mehr Abstand gehalten werden muss – und wenn es nicht mehr reicht dann ist das Überholen halt nicht möglich.

      Witzig auch gleich der Hinweis auf die “armen Autofahrer”. Und das “die Radfahrer ja auch…”

      Bürscherl, sobald “die Radfahrer ja auch …” mal 4000 Leute in D pro Jahr umbringen, nein, sobald sie nur 2000, nein 1000, ach was, 500 Leute im Jahr umbringen – ja, dann könne wir mal über das “tun ja auch” reden.
      Solange das nicht so ist sind das ganze “tun ja auch” nur Nebelkerzen, die von den Gefährdern ablenken sollen, die dann weiter ungestört ob des beruhigten Gewissens Andere verletzen und umbringen können.

      Nun ist es aber nicht so das ich nicht auch gerne auf der Basis von “tun ja auch” argumentieren würde. Also, dann mal Butter bei die Fische: *was* tun Radfahrer “ja auch”? Und *was* passiert dann als Folge?

      Das mit dem “mehrfach von Autos..”: ja, das kann durchaus sein. Da wüsste ich jetzt aber dann doch ganz gerne wie das mit dem Gejaule über die angeblich unschuldigen Autofahrer einen Absatz vorher zusammenpasst.

      Aber muss es wohl auch gar nicht.

      PS: Hier fehlt noch dringend ein Absatz über die Ramboradler auf Gehwegen. Gleich hinter dem Absatz in dem Sie sich darüber beschweren das “die Radfahrer” auf der Fahrbahn – pardon, “Straße” – fahren.

  3. “Die Polizei schreibt, der Radfahrer fuhr auf dem Radfahrstreifen. Wie kann es da zu einer Berührung kommen, wenn der Autofahrer sich an die Regeln gehalten hat?”

    Dann, wenn sich der Radfahrer nicht an die Regeln gehalten hat. Möglicherweise alkoholisiert war. Daher erheblich schwankte.

    “Natürlich kann der Radfahrer getorkelt sein. Deswegen gibt es auch einzuhaltende Mindestabstände, auf die von der Polizei regelmäßig nicht hingewiesen wird.”

    Der überholende Autofahrer muss einen Abstand einhalten, der ausreicht, auch einen betrunkenen und daher plötzlich torkelnden Radfahrer – dessen unsichere Fahrweise vorher nicht erkennbar wird – ungefährdet zu passieren?

    Wie überholt man denn dann Autos – für die und deren möglicherweise betrunkene Fahrer das entsprechend wohl auch gelten muss? Nur noch auf mindestens dreispurigen Fahrbahnen?

    “Wenn der Autofahrer mit 1 1/2 Meter Abstand und vorsichtig am Radfahrer vorbei gefahren wäre, wie hätte es zu einer Berührung kommen sollen?”

    Indem der Radfahrer mehr als 1,5 m aus der Bahn gewichen ist, zum Beispiel.

    “Und ja, ich fahre tatsächlich auf die Gegenfahrbahn, wenn ich Radler überhole. Und wenn das nicht geht, bleibe ich dahinter.”

    Das magst Du ja auch gerne tun. Du kannst auch grundsätzlich nichts und niemand überholen, weder Radfahrer noch Pkw noch Lkw, wenn Dir der Sinn danach steht. Aber das führt doch nicht dazu, dass jemand, der das anders handhabt, deshalb zwingend die Verantwortung für einen Unfall tragen muss.

    • “Dann, wenn sich der Radfahrer nicht an die Regeln gehalten hat. Möglicherweise alkoholisiert war. Daher erheblich schwankte.”

      “Der überholende Autofahrer muss einen Abstand einhalten, der ausreicht, auch einen betrunkenen und daher plötzlich torkelnden Radfahrer – dessen unsichere Fahrweise vorher nicht erkennbar wird – ungefährdet zu passieren?”

      Also gibt es hier zwei Thesen:

      These 1: Der Radfahrer war alkoholisiert und schwankte.
      Nicht.
      Also, zumindest so lange nicht bis der Autofahrer überholte. In dem Moment fiel ihm ein das er ja alkoholisiert war und er zog – auf dem Fahrradsteifen fahrend (da hat er die Markierung wohl mitgenommen) – eine halbe Fahrspur (= 1,5 m) nach links und kollidierte mit dem Auto. Im Gegensatz zur sonstigen Berichterstattung schreibt die Polizei hier aber nicht “…als der Radfahrer unvermittelt nach links zog” oder ” … unvermittelt den Radstreifen verließ … ” sondern “..kam es zu einer Berührung …”.

      These 2:
      Der Radfahrer fuhr ganz normal auf dem Fahrradstreifen. Meinetwegen besoffen, daher etwas torkelnd. Die 20 cm Strichmarkierung links des Streifens ersetzen 1,5 m Sicherheitsabstand aber allemal (außerdem ist da ja die Markierung da darf der nicht drüber, egal wie eng dieses Handtuch, er, Radstreifen, wirklich ist!), daher fuhr der Opelfahrer wie viele andere auch Arschknapp am Radfahrer vorbei – eben gerade so links von der Markierung lang. Und je Gegenverkehr desto rechts an den Strichen langgeschrappt. Ob der Radfahrer dann den Lenker erschrocken verriß, oder einfach so ein wenig hin-und herschwenkte ist dann schon egal. Gottseidank hatte der Radfahrer eine Fahne, dann konnte man ihm wenigstens das in die Schuhe schieben.

      Sorry, ich bleibe bei Version 2. Nicht zuletzt weil ich die (bis auf die “Berührung”) fast täglich erleben “darf”.

      “Der überholende Autofahrer muss einen Abstand einhalten, der ausreicht, auch einen betrunkenen und daher plötzlich torkelnden Radfahrer – dessen unsichere Fahrweise vorher nicht erkennbar wird – ungefährdet zu passieren?”

      DIe Idee eines besoffenen Radfahrers der es irgendwie schafft bis justamente dem Augenblick in dem er überholt wird schnurstracks geradeaus zu fahren und dann spontan vom Radstreifen weg 1,5 m nach links auf die Fahrspur zu ziehen ist ja ganz nett, aber leider etwas Praxisfern. Es gibt eine guten Grund warum der “.. in dem Zustand konnte er schließlich nicht mehr laufen”-Witz nur mit Autos funktioniert: anders als beim Auto ist beim Radfahren nicht das fahren, sondern das *an*fahren das eigentlich Schwierige. Dort ist das Gefährt nämlich sehr instabil, da zeigt sich ob jemand noch fahrfähig ist. Jemand der zum fahren 2 m Fahrspur bräuchte den haut es schon beim Anfahren auf die Fr*sse. Das ist anders als beim Auto in dem man sichs im Suff im SUV solange gemütlich machen kann bis man es irgendwann geschafft hat den Wagen losrollen zu lassen ohne den Motor abzuwürgen um anschließen den Rest der Menschheit zu gefährden.

      “Wie überholt man denn dann Autos – für die und deren möglicherweise betrunkene Fahrer das entsprechend wohl auch gelten muss? Nur noch auf mindestens dreispurigen Fahrbahnen?”

      Hm, gute Frage. Schauen wir doch einfach mal in die StVO:

      §5(3):Das Überholen ist unzulässig bei
      – unklarer Verkehrslage

      §5(4) … Beim Überholen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß gehenden und Rad fahrenden, eingehalten werden.

      Also ja, bei entsprechender Fahrweise des Vorausfahrenden kann Überholen unmöglich werden.

      Und weißt Du was? Bei LKWs, Traktoren etc. macht das auch fast keiner.
      Gut, es gibt immer diejenigen die durch Traktor, Anhänger, Berg usw. durchsehen können und dann entweder vorbeikommen, nach einer Vollbremsung wieder einscheren oden den Gegenverkehr zu einer Vollbremsung zwingen.
      Bei Radfahrern hat sowas aber immer zu gehen, und wenn nicht dann heißt das halt “…es kam zu einer Berührung…”

      “Aber das führt doch nicht dazu, dass jemand, der das anders handhabt, deshalb zwingend die Verantwortung für einen Unfall tragen muss.”

      Jemandem der entgegen der StVO verkehrsgefährdend dicht überholt wird nichts anderes überbleiben. Auch wenn er der Meinung ist das er irgendwie ein Anrecht aufs Überholen besitzt.

      Aber rechnen wir doch mal nach:

      – Fahrbahnbreite einer Landstraße RQ 9,5 sind 2x 3 m.
      – Radfahrer fährt mit dem Reifen 0,5 m vom Fahrbahnrand weg, Rest 2,5 m.
      – Breite Radfahrer mind. 0,5 m, bleiben 2,0 m.
      – Sicherheitsabstand 1,5 m bleiben 0,5 m Restfahrspur.

      So, jetzt möchte ich da doch mal ganz gerne zuschauen wie Du egal welche Kiste durch eine Öffnung von 0,5 m Breite quetscht ohne in den Gegenverkehr zu kommen.

  4. “Wenn der Autofahre den nötigen Sicherheitsabstand eingahalten hätte wäre es erst gar nicht zu einer Kollision gekommen. Punkt.”

    Eine falsche Aussage mit “Punkt” abzuschließen, macht sie nicht richtiger.

    “Und der „nötige Sicherheitsabstand“ ist so viel das es eben *nicht* zu einer Kollision kommen kann.”

    Es ist nicht möglich, eine Sicherheitsabstand zu wählen, der eine Kollision auch bei jedem denkbaren falschen Fahrverhalten eines Radfahrers vermeidet. Eine solche Anforderung besteht daher in der Realität auch nicht.

    Wenn der überholende Kraftfahrer den notwendigen Sicherheitsabstand und der Radfahrer die Spur hält, kann es zu keiner Kollision kommen. Kommt es doch zu einer Berührung, dann fehlte es an einer dieser Voraussetzungen. An welcher es fehlte, lässt sich daraus bei unbefangener Herangehensweise nicht schließen.

    Wenn man selbst allerdings hinreichend befangen an eine Frage herangeht, mag eine unbefangene Betrachtung aus diesem Blickwinkel durchaus befangen wirken …

    • Das Meiste schrieb ich ja schon vorher, daher hier nur noch kurz:

      “Wenn der überholende Kraftfahrer den notwendigen Sicherheitsabstand und der Radfahrer die Spur hält, kann es zu keiner Kollision kommen. Kommt es doch zu einer Berührung, dann fehlte es an einer dieser Voraussetzungen. An welcher es fehlte, lässt sich daraus bei unbefangener Herangehensweise nicht schließen.

      Wenn man selbst allerdings hinreichend befangen an eine Frage herangeht, mag eine unbefangene Betrachtung aus diesem Blickwinkel durchaus befangen wirken …”

      Oh, ich erkläre mich da für durchaus befangen. Wenn man jahrelang lesen darf das Radfahrer zwar “Autofhrern die Vorfahrt nehmen” (also irgendwie aktiv “den zwinge ich jetzt zum Bremsen”), Autofahrer Radfahrer aber lediglich übersehen (also irgendwie schuldlos “hätte er sich man nicht so gut getarnt”), linksseitig auf dem Radweg! fahrende Radfahrer entgegen der gültigen Rechtsprechung im Polizeibericht plötzlich Unfallverursacher werden (der Autofahrer “übersieht” dann wieder “nur”), es wie hier zu einer “Berührung” kommt, der Autofahrer den Radfahrer “touchiert” und der als Folge des wohl leichten Stupses “schwerverletzt ins Krankenhaus” gebracht wird – aus eigenem Verschulden, denn er “trug keinen Helm” (der hilft immer!), wenn er auch beim “üblichen” überrolltwerden durch einen LKW eigentlich selbst Schuld ist da ein getragener Helm sonst irgendwie auch die multiplen Bein- und Beckenbrüche – ja, irgendiwie sogar den Unfall an sich verhindert hätte (von dem Radweg mal ganz zu schweigen) …

      ja, dann wird man wohl irgendwie “befangen”.

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