Ganz übler Schutzstreifen

Auf dem Weg von hier nach Rinteln auf dem Weserradweg quert man bei Eisbergen die L780 und dann die Weser, um auf der “Aue” Richtung Doktorsee zu fahren. Und hier hat sich die Verwaltung in Eisbergen oder Rinteln etwas gar fürchterliches ausgedacht. Auf der eigentlich gut zu befahrenden und ausreichend breiten Fahrbahn hat jemand ohne Sachverstand Schutzstreifen aufgepinselt. Dabei aber offensichtlich nicht überlegt und auch keinen Blick in die Empfehlungen geworfen. Mit bloßem Auge ist zu sehen, dass der Streifen deutlich zu schmal ist. Es sollten schon 1,25 Meter sein, damit ein Fahrrad auch überhaupt auf den Streifen passt.

Es waren reichlich Fahrradfahrer unterwegs an diesem Samstag und auch Kraftfahrzeuge kamen zur Genüge die Fahrbahn entlang. Das wäre alles kein Problem, gäbe es die Schutzstreifen nicht und würden die Radfahrer den Sicherheitsabstand von 1 Meter zum rechten Rand einhalten. Taten aber die wenigsten der Reisenden. Die fuhren 10 Zentimeter von der brüchigen Kante entfernt und wurden dann natürlich auch von KFZ überholt, wenn Gegenverkehr war. Auf dem Bild sieht man noch eine sehr komfortable Situation. Ich habe mehrfach geflucht auf diesem kurzen Stück. Warum man übrigens nicht diesen “Schutzstreifen” benutzen sollte, ist nebem dem schon erwähnten nicht einzuhaltenden Abstand zum Rand, die Beschaffenheit des Fahrbahnrandes innerhalb des Streifens.

Der bröckelte zur Seite hin ab, hatte dort keine Befestigung und der Asphalt selbst sah an vielen Stellen so aus, wie im Bild. Das man sich irgendwo überhaupt traut, soetwas in der Form zu malen, finde ich schon beachtlich. Dass die Autofahrer meinen, man müsse als Radfahrer innerhalb dieser Linie fahren, kann ich nur seufzend kommentieren. Natürlich muss man es nicht und ebenso natürlich ganz besonders hier nicht! So gut wie alle Radler, die sich auf diesem Streifen befanden, wurden vielfach mit äußerst knappem Abstand überholt. Ich bin links von der Markierung gefahren und bei Gegenverkehr sogar etwas weiter zur Mitte hin. Dann hat es – meistens – auch mit dem Abstand geklappt.

Trotzdem gab es einige wenige Autofahrer, die dann drohten und mir wild gestikulierend klar machen wollte, wo ich zu fahren habe. Geht ja auch gar nicht, dass ein Autofahrer mal warten muss, wenn er wegen Gegenverkehr nicht sicher überholen kann. Wo kommen wir denn da hin?

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

7 Kommentare zu „Ganz übler Schutzstreifen

  1. Also erstmal kann das kein “Schutz”streifen für Radfahrer sein, weil dazu die Piktogramme fehlen. Ich tippe auf eine fehlerhafte Fahrbahnbegrenzung. Macht bei dem Zustand jenseits der Fahrbahn auch absolut Sinn. Man könnte die Verwaltung dort mal auf den fatalen Fehler aufmerksam machen. *lol*

    Darüber hinaus sind “Schutz”streifen außerhalb geschlossener Ortschaften generell verboten. Daran ändern auch die angeortneten 50 km/h nichts. Die gelten, wenn ich das auf dem Foto recht lesen kann eh nur für Fahrzeuge der “Radarkontrolle” …. warum auch immer. *tz*

    P.S. Wörtlich die StVO zu befolgen macht in Gedanken Spaß, ist in der Praxis jedoch der schnellste Weg, um in ein Krankenhaus oder das Kitchen zu kommen. Wobei den Behörden etwas mehr Beachtung des Wortlautes ganz gut zu Gesicht stehen würden.

    • > Wörtlich die StVO zu befolgen macht in Gedanken Spaß,
      > ist in der Praxis jedoch der schnellste Weg, um in
      > ein Krankenhaus oder das Kitchen zu kommen.

      So ganz klar ist mir hier der Bezug zu zu Andreas’ Beitrag nicht. Wenn ich mich richtig erinnere, stand solch ein Satz schon einmal hier in den Kommentaren. Ich bin da an einer Erläuterung interessiert.

    • @ N.M.

      Die Erläuterung ist relativ einfach. Die StVO enthält viele Detailregelungen abseits des rudimentären Allgemeinwissens die vielen einschließlich der Behörden nicht bekannt sind. Beispiele gibt es reichlich.

      * Die Vorrangregeln in Kreisverkehren zwischen Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und den Fußgängern sind in extremen Maßen von der Gestaltung des jeweiligen Kreisverkehres abhängig. Das im Detail zu erläutern kann eine abendfüllende Veranstaltung werden. Wenn ich da als Autofahrer immer streng nach Vorschrift fahren würde hätte ich schon mehr als einen Fußgänger auf der Haube gehabt, der sich von der Radfurt in falscher Sicherheit hat wiegen lassen. (Hier würde ich mir eine konsequente Vereinfachung und Vereinheitlichung wünschen / Die kleinen Zeichen 205 für Radler sind eine Zumutung und nur in der VwV-StVO zu finden.)

      * Markierungen alleine regeln keine Vorfahrt. Wer sich am südlichen Ende der Hansastraße in Bünde z.B. korrekter Weise nicht nach der Markierung, sondern nach der nicht (vollständig) vorhanden Beschilderung richtet wird mit Rechts vor Links trotzdem keinen Erfolg haben.

      * Wusstest Du, dass gelbe Markierung keine Sperrflächen aufheben? Viel Spaß beim Warten. Ausgeixt werden die nämlich nie. (Auch hier ist die StVO zugegeben nicht konsequent)

      * Oder um zum Thema zu kommen: „Schutz“streifen für Radfahrer dürfen von Fahrzeugen nicht bzw. nur bei Bedarf befahren werden. Auch Fahrräder sind Fahrzeuge und da sonst penibel zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen unterschieden wird darf man diesen Streifen als Radler auch nur bei zwingendem Bedarf (z.B. Gegenverkehr) befahren. In Wahrheit verrät der Gesetzgeber damit, dass auch er den Radverkehr nicht als vollwertigen Fahrzeugverkehr wahrnimmt.

      * Schon mal Kinder in einem verkehrsberuhigten Bereich spielen lassen? Oder als Fußgänger seinen Vorrang genutzt und wie beim Zebrastreifen vor den Autos die Straßenseite gewechselt, weil die ja warten müssen? Oder längs auf der Straße gelaufen? Alles nicht empfehlenswert, aber alles im Sinne der StVO. Leider wird man dann schnell mit Waffengewalt (Auto) bedroht. Selbst schon erlebt, ohne der Person überhaupt im Weg gewesen zu sein.

      * Wenn Du von einer Seitenstraße in eine Vorfahrtstraßen abbiegst, lässt Du Fußgänger aus der gleichen Straße kommen die geradeaus die Vorfahrtstraße queren möchten passieren? Also ich nicht, weil das nur zu Verwickelungen führt, da die Fußgänger nicht wissen, dass sie Vorrang haben.

      * Eigentlich ist die Regel ganz einfach. Fußgänger haben IMMER Vorrang, wenn man abbiegt. Sogar wenn man dabei einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt. Das kennt keiner. Die VwV-StVO schreibt daher auch konsequenter Weise vor, daß an solchen Stellen Querungen mittels Kette oder Geländer zu unterbinden sind. Wenn ich unschuldig überfahren werden möchte weiß ich aber wo ich das hinbekomme.

      * Wenn Du beim Wartepflichtigen rechtsabbiegen auf die Fußgänger achtest. Guckst Du auch ob von rechts ein Überholer kommt? Vorfahrt gilt für die ganze Straßenbreite. Der hat Vorfahrt! Trotzdem würde ich an Stelle des Überholers nicht an Kreuzungen überholen, weil dort niemand wirklich in meine Richtung schaut. Die gleiche Regel hebelt übrigens auch die kleinen Zeichen 205 (Vorfahrt achten) für Radler wieder aus. Ist der Radweg eigenständig stirbt die Benutzungspflicht. Ist er es nicht und die Fahrbahn hat Vorfahrt, dann liegt ein widersprüchlicher Verwaltungsakt vor (Vorfahrt und Vorfahrt achten gleichzeitig). Dieser ist nichtig. Es gilt Rechts vor Links. Das entscheidet natürlich kein Richter so, weil das ins behördengemachte Chaos führen würde. Stattdessen rettet sich das OLG Hamm notdürftig mit § 10 StVO. Damit umgeht man auch die Wartepflicht für rechtsabbiegende Autos die ja sonst noch existieren würde § 9 (3) StVO. Leider hat dann bei konsequenter Weiterführung dieser Entscheidung ein Radler an jeder einzelnen Kreuzung eine Wartepflicht, wenn es vom Radweg auf den Asphalt wechselt. Das widerspricht der bisherigen Rechtsprechung. Grund ist, dass Zeichen 205 bei § 10 nur hinweisenden Charakter hat.

      Ich könnte Stunden so weiter machen mit Spielregeln die kein Schwein kennt oder beachtet. Zum Glück sind Behörden und Bürger meistens im gleichen Maße unwissend, sodass sich die Fehler halbwegs aufheben. Aber in manchen Situationen ist man (Vor allem als schwächerer! Die Macher gucken ja meist durch die Windschutzscheibe.) oft aufgeschmissen, weil man sich überlegen darf, welcher Regelbuch im Zweifel das geringere Übel darstellt.

      Soviel wollte ich eigentlich gar nicht schreiben, aber wie gesagt es gibt dutzende Mängel in der StVO, Millionen in der Umsetzung durch die Behörden und Milliarden bei der befolgung.

  2. Bei uns in der Gegend gibt es solch ein Konstrukt als benutzungspflichtigen Radweg. Die Landstraße ist offiziell als “Nebenstrecke” ausgeschildert; für KFZ gibt es eine neue Bundesstraße (Kraftfahrstraße). Wenn es nach mir ginge, würden diese Streifen entfernt, und die komplette “Nebenstrecke” für KFZ gesperrt …

    Gegen diese Streifen sollte ich ‘mal etwas unternehmen.

  3. Hallo Löhne,
    danke für die ausführliche Antwort. Das meiste war mir bekannt (Fußgänger-Vorrang usw.) und wird tatsächlich von mir so gehandhabt, dass ich als (Kraft-)Fahrzeugführer ihnen Vorrang lasse. Bringt weder mich noch die Vorgelassenen ins Krankenhaus. ;-) Anderes war mir neu (z. B. gelbe Markierungen und Sperrflächen).

    Insgesamt sehe ich das so: Es gibt einige inkonsistente Regelungen, die einer Verbesserung bedürfen (typischerweise insbesondere die Sonderregelungen für Fahrräder; zeigt ‘mal wieder, dass das Prinzip “Sonderregel” an sich großer Mist ist). Das Hauptproblem ist jedoch meist die Inkompetenz oder Nachlässigkeit der Verkehrsbehörden, die bestehende Regelungen fehlerhaft umsetzen. Insofern sorgt m. M. n. eben in vielen Fällen nicht das konsequente Befolgen der Regeln für Schwierigkeiten, sondern eben das Nichtbefolgen (wenn auch eben auf höherer Ebene bereits beoi Anordungen usw.). In Einzelfällen hast Du Recht.

    Und vor allem mit diesem Satz:

    > Die Macher gucken ja meist durch die Windschutzscheibe.

    Hier gibt es auch so ein schönes Beispiel, bei dem ich immer vergesse, bei der Behörde ‘mal anzufragen, was eigentlich gemeint ist: eine (leicht geschwungene) umrandete Fläche mit Zickzacklinie. Zickzacklinien ohne Umrandung sind verlängerte Halteverbote, schraffierte Flächen mit Umrandung Sperrzonen. Was in dem betreffenden Fall mit der umrandeten Zickzacklinie angeordnet werden soll, ist mir schleierhaft …

  4. Ich bin ein großer Freund von möglichst einfachen und intuitiven Regeln. Dann fällt es allen Seiten einfacher sich danach zu richten. Bezüglich Sonderregeln sind wir uns also einig, und dass die Mist sind.

    Bezüglich Fußgängern, Autos und Radfahren wird es an einigen Stellen aber besonders schön. Zum Beispiel wenn ein PKW über einen gemeinsamen fahrbahnbegleitenden Geh- und Radweg einfahren möchte. Erst darf der Radler fahren, dann das Auto und zuletzt der Fußgänger gehen. Beim Ausfahren wird es bei den kleinen Zeichen 205 witzig. Dann ist es umgekehrt. Erst der Fußgänger, dann das Auto und zuletzt der Radfahrer. Sowas kann sich doch kein normaler Mensch merken.

    Es gebe also viel zu tun. Aber ein ernsthaftes Interesse kann man nur selten finden.

    Deine Zickzacklinie erweitert oder begrenzt ein anderweitig angeordnetes Haltverbot. Ohne ein bereits bestehendes Verbot sind solche Linien unbeachtlich. Und mit deiner Umrandung spätestens Kunst am Bau. Ich habe auf diese Weise schon schöne Parkplätze gefunden. ;)

  5. Ich war im Sommer von Frankfurt nach Cuxhaven an Fulda und Weser unterwegs und diese Stelle ist mir nachhaltig als die Schlimmste der ganzen Reise in Erinnerung. So nachhaltig, dass ich jetzt Monate später noch darüber sinnierte, wo das eigentlich war und über Google hier landete. Beruhigend, dass es noch anderen so erging. Ich wurde auf den vielleicht 1000 Metern zwei mal angehupt und von Motorrädern geschnitten, weil ich es wagte, auf der Linie bzw. leicht links davon zu fahren. Wirklich kriminell. Vor allem, dass das offenbar seit Jahren unverändert so ist.

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