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09.07.2009

Helm schützt vor Körperschäden?

POL-MI: Fahrradfahrer nach Zusammenstoß mit Auto verletzt
… Als er nach rechts in die Berliner Straße, die als Vorfahrtstraße ausgeschildert ist, einbog, kam es zum Zusammenstoß mit einem 46-jährigen Radfahrer, der auf der Berliner Straße in Fahrtrichtung Espelkamp unterwegs war …
Das Übliche, auf die Umgebung wird nur geachtet, sofern sie sich 1 Meter vor der Motorhaube abspielt oder das andere Objekt mindestens so groß ist, wie das eigene Fahrzeug.

Albern ist aber der Nebensatz der Polizei: … Vor schwereren Körperschäden bewahrte ihn vermutlich ein Schutzhelm, den er zur Unfallzeit trug … Hauptsache der Helm wird erwähnt! Ob es in dem Zusammenhang Sinn macht oder nicht. Was soll das für ein Helm sein, der vor Körperschäden schützt? Ein Exoskelett? Oder trug der Radfahrer den Helm auf dem Knie?

Andreas am 09.07.2009 um 17:23 in Fahrrad, Presse, Verkehr | 0 Kommentare |

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