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14.10.2008

Verbotswidrig auf dem Gehweg

POL-MI: Radfahrerin leicht verletzt – 14.10.2008 13:57
… verließ eine 45-jährige Mitsubishi-Fahrerin ein Grundstück am Westkorso. Hierbei stieß sie mit einer 60-jährigen Radfahrerin zusammen, die verbotswidrig auf dem Gehweg des Westkorsos aus Richtung Schützenbrücke kommend in Fahrtrichtung Kurpark-Zufahrt unterwegs war …
Und warum war sie verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs? Weil die Indoktrination wie gewünscht funktioniert. “Radweg” = “sicher”. Und wenn keiner da ist, ist es auf dem Gehweg immer noch sicherer als auf der Fahrbahn. Diese Diskussion hatte ich mit einem Arbeitskollegen, der grundsätzlich täglich Gehwege zum Radfahren benutzt, auch schon. Nur dass auf den Rad- oder wie hier Gehwegen die Unfälle passieren, das wird nirgends ausdrücklich erwähnt.

Als Autofahrer kann man im Zweifel gar nicht wissen, ob der jeweilig gequerte Weg für Radfahrer benutzungspflichtig oder als erlaubt ausgeschildert ist, oder ob man den als Radler nicht benutzen darf. Die Lösung ist einfach: keine Radwegbenutzungspflicht und auf die Fahrbahn mit den Radlern. Da wird man gesehen, es ist nicht eng … alle sind glücklich.

Andreas am 14.10.2008 um 18:29 in Fahrrad, Verkehr | 0 Kommentare |

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